Ortsfeste Betriebsmittel sind elektrische Anlagen oder Geräte, die fest mit dem Gebäude oder der Maschine verbunden sind, wie zum Beispiel Schaltschränke, Motoren, Sensoren oder Transformatoren. Diese Betriebsmittel müssen regelmäßig geprüft werden, um die Sicherheit der Beschäftigten und den Schutz vor Brandgefahren zu gewährleisten. Der Nutzen liegt unter anderem darin, die Leistungsfähigkeit und die Zuverlässigkeit der Betriebsmittel zu erhalten.
Die Prüfung ortsfester Betriebsmittel erfolgt nach den Vorgaben der DGUV Vorschrift 3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" und der zugehörigen DGUV Regel 103-011 "Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel".
Die Prüfung ortsfester Betriebsmittel erfolgt durch eine WÖHWA Elektrofachkraft, die über die erforderlichen Kenntnisse, Erfahrungen und Einrichtungen verfügt. Die Zeitabstände für die Prüfungen richten sich nach Art und Einsatzort der Betriebsmittel sowie nach den Ergebnissen der in der Vergangenheit durchgeführten Prüfungen. Die Durchführung einer Wiederholungsprüfung ist alle vier Jahre erforderlich. Die Prüfergebnisse werden schriftlich dokumentiert und archiviert. Alle Betriebsmittel werden einer Einzelprüfung unterzogen. Die Prüfung erfolgt in folgenden Schritten:
Die Prüfung und Dokumentation wird bereits während der Verkabelungs- und Inbetriebnahmearbeiten einer Anlage durch WÖHWA durchgeführt.
WÖHWA bietet Ihnen die Prüfung nach DGUV Vorschrift deutschlandweit kosteneffizient und zeitnah an. Haben Sie Interesse oder weitere Fragen? Unser Verkabelungsspezialist Jan Rother steht Ihnen gerne zur Verfügung.