15.07.2022

Inbetriebnahme

In der betrieblichen Praxis fällt der Inbetriebnahme die Aufgabe zu, die montierten Produkte termingerecht in Funktionsbereitschaft zu versetzen, ihre Funktionsbereitschaft zu überprüfen und soweit sie nicht vorliegt oder nicht gesichert ist, diese herzustellen.

Zur Inbetriebnahme zählen alle Tätigkeiten, die zum Ingangsetzen und zur korrekten Funktion von Baugruppen, Maschinen bis zu komplexen Anlagen zu zählen sind. Gemäß dieser Definition der Inbetriebnahme ist sowohl ihr Beginn (als Schnittstelle zwischen Montage und Inbetriebnahme) als auch ihr Ende (als Schnittstelle zwischen Inbetriebnahme und Dauerbetrieb) eindeutig geregelt. Im Zusammenhang mit einer Anlageninvestition geht es vorrangig um eine effiziente Erstinbetriebnahme, während bei technischen Veränderungen eine reibungslose Wiederinbetriebnahme wichtig ist.

Erstinbetriebnahme ist die Überführung der Anlage aus dem Ruhezustand nach mechanischer Fertigstellung in den Dauerbetriebszustand nach der Anlagenübergabe/-übernahme.

Wiederinbetriebnahme ist die Überführung der Anlage aus dem Ruhezustand nach Abstellung (Stillstand) in den Dauerbetriebszustand.

Die Inbetriebnahme ist für alle Beteiligten eine außerordentlich „lehrreiche“ Phase. Trotz umfangreicher Unterweisungen, Training an Simulatoren, Aufenthalten in ähnlichen Anlagen und anderen Maßnahmen in Vorbereitung der Inbetriebnahme stellt die „heiße“ Inbetriebnahme die intensivste und praktisch relevante Phase der Ausbildung und Einarbeitung des Betriebspersonals dar.

Die Befähigung des Betreibers, die neue Anlage fachkundig und zielorientiert nutzen zu können, ist eine Hauptaufgabe der Inbetriebnahme. Diesen Sachverhalt sollten Auftraggeber und WÖHWA gleichermaßen in ihrem eigenen Interesse beachten. Verfahrenstechnische Prozesse beinhalten nicht selten ein erhebliches Gefahrenpotenzial für den Menschen und die Umwelt. Mit der Anlagenplanung und insbesondere im Genehmigungsverfahren ist nachzuweisen, dass in der vorgesehenen Anlage derartige Gefahren nicht bestehen bzw. durch geeignete technische, organisatorische u. a. Sicherheitsmaßnahmen zuverlässig vermieden bzw. beherrscht werden. Während der Inbetriebnahme muss der Nachweis der Betriebssicherheit gegenüber dem Kunden praktisch bestätigt werden.

Insbesondere sollte in verfahrenstechnischen Anlagen die Inbetriebnahme gezielt zur Testung der Betriebssicherheit, z. B. der Stabilität und Sensibilität der Anlage und einzelner Elemente außerhalb des Nennzustandes, genutzt werden. Ferner sind die Auswirkungen wichtiger Störgrößen auf den sicheren und vertragsgerechten Anlagenbetrieb nach Möglichkeit zu erproben. Dies schließt auch die Frage der Qualitätssicherung ein. Nicht zuletzt müssen während der Inbetriebnahme die Sicherheitssysteme, wie die Notabschalt-, Entspannungs- und Entleerungssysteme oder die Sicherheitssteuerungen, aktiv überprüft werden. Dies betrifft auch das Testen bzw. Trainieren vorgesehener Schutz- und Bekämpfungsmaßnahmen.

Inbetriebnahme

Einordnung der Inbetriebnahme in den Lebenszyklus der Anlage

Der Lebenszyklus einer Anlage umfasst den Zeitraum von der Grundlagenermittlung über das Engineering, die Beschaffung und Errichtung der Anlage bis zur Stilllegung, Demontage und Entsorgung derselben nach Beendigung der Produktion. Die Phase des Dauerbetriebes ist zweifellos für den Betreiber die ausschlaggebende, da zu diesem Zeitpunkt der Gewinn erzielt wird und die investierten Mittel zurückfließen. Trotzdem baut diese jedoch auf die vorangegangenen Etappen der Planung, Montage und Inbetriebnahme auf.

Hauptphasen der Inbetriebnahme

Ausgehend vom optimalen Projektablauf werden, fokussiert auf die Inbetriebnahme spezifischen Aspekte, zunächst die Phasen Errichten, Inbetriebnahme und Betrieb unterschieden.

Das Errichten der Anlage umfasst definitionsgemäß allen Arbeiten auf der Baustelle, die im Zeitraum von der Baustelleneröffnung bis zum Inbetriebnahme Beginn (mechanische Fertigstellung) erbracht werden. Dazu gehören insbesondere die Bau- und Montagearbeiten sowie die weitgehende Abarbeitung der Sicherheits- und Funktionsprüfungen. Viele Tätigkeiten bis zum Zeitpunkt mechanische Fertigstellung sind zugleich wichtiger Bestandteil einer systematischen Inbetriebnahme Vorbereitung.

Um die Sicherheits- und Funktionsprüfungen, Reinigungsmaßnahmen, Dichtungsprüfungen usw. durchführen zu können, müssen zuvor einige Nebenanlagen in Betrieb genommen werden. In der Praxis bedeutet dies, dass einzelne Teilanlagen bereits funktions- und leistungsgerecht in Betrieb sind, obwohl die Gesamtanlage noch nicht die mechanische Fertigstellung erreicht hat.

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Herstellung der Betriebsbereitschaft

Die Herstellung der Betriebsbereitschaft umfasst einen Übergangs- (Puffer-) Zeitraum zwischen der Protokollierung mechanische Fertigstellung und dem Beginn des Probebetriebes, in dem ganzheitlich die Voraussetzungen für das Anfahren (Start-up) der Anlage zu schaffen sind.

Unter günstigen Umständen, z. B. bei vergleichsweise einfachen Anlagen mit geringem Gefahrenpotential, kann mit dem Protokoll Mechanische Fertigstellung zeitgleich bzw. zeitnah die Betriebsbereitschaft für den Probebetrieb (z. T. auch „Heiß-Inbetriebnahme“) erklärt werden. Der vorgenannte Übergangszeitraum entfällt.

Probebetrieb

Der Probebetrieb ist das erstmalige Betreiben einer Anlage mit Medium unter Betriebsbedingungen mit dem Ziel, die Fahrweise der Anlage so zu stabilisieren und zu optimieren, dass die vertraglich vereinbarten Leistungsparameter erreicht werden und die Nutzungsfähigkeit der Anlage im Dauerbetrieb gewährleistet ist.

Er beginnt zeitlich mit dem Anfahren und endet mit der Abnahme/dem Übergang zum Garantieversuch. Der Probebetrieb bestimmt entscheidend den Zeit- und Kostenaufwand für die Inbetriebnahme.

Abnahme

Die Abnahme ist ein vertraglich vereinbarter Anlagenzustand, Betriebszeitraum am Ende der Inbetriebnahme zur Erbringung des rechtsverbindlichen Leistungsnachweises für die Gesamtanlage.

Wurde während der Abnahme der rechtsverbindliche Leistungsnachweis erfolgreich erbracht, wird im Erfolgsfall von beiden Vertragspartnern das Endabnahmeprotokoll unterzeichnet. Die Anlage geht anschließend in die letztlich angestrebte und betriebswirtschaftlich notwendige Phase des bestimmungsgemäßen Dauerbetriebes über.

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Leiter Service Automatisierungstechnik

Michael Heinrich

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